Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnanlagen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen)

Zusammenfassung


490. Verordnung: Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an Eisenbahnanlagen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen)

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das  

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2002 und des § 17 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Verkehrs-

Arbeitsinspektion, BGBl. Nr. 650/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2002,  

wird verordnet:  

Geltungsbereich  

§ 1. Diese Verordnung gilt für Haupt- und N...

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