Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen)

Zusammenfassung


11. Verordnung: Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges sowie Abtragungen an elektrischen Anlagen von Eisenbahnen (Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an elektrischen Eisenbahnanlagen)

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 166/1999, und des § 17 Abs. 4 des Bundesges...

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