Bundesgesetz vom 22. Juli 1959 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Zusammenfassung


172. Bundesgesetz: Errichtung eines Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. Juli 1959 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Zur Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung auf dem Gebiete der auswärtigen Angelegenheiten wird das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten errichtet.

§ 2. (1) Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten übernimmt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus dem ...

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