Zusammenfassung
172. Bundesgesetz: Errichtung eines Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. Juli 1959 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Zur Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung auf dem Gebiete der auswärtigen Angelegenheiten wird das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten errichtet.§ 2. (1) Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten übernimmt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus dem ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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