Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 30. November 1959 über die Aufhebung des § 1 Abs. 2, des § 4 und des § 5 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Feber 1954, BGBl. Nr. 46, über die Ersichtlichmachung der Preise im Gast- und Schankgewerbe, durch den Verfassungsgerichtshof.

Zusammenfassung


276. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Ersichtlichmachung der Preise im Gast- und Schankgewerbe, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 30. November 1959 über die Aufhebung des § 1 Abs. 2, des § 4 und des § 5 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 8. Feber 1954, BGBl. Nr. 46, über die Ersichtlichmachung der Preise im Gast- und Schankgewerbe, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 139 Abs. 2 de...

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