Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes

Zusammenfassung


351. Verordnung: Erstellung von Verbraucherpreisindizes

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes

  

Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10, 11, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I  

Nr. 163/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und  

hinsichtlich des § 12 Abs. 1 zusätzlich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:  

Anordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes  

§ 1. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen  

Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes  

gemäß dieser Verordnung Preiserhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten  

1. harmonisierte Verbraucherpreisindizes in Entsprechung de...

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