Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. März 1967 über den Geltungsbereich des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg, vom 17. Juni 1925

Zusammenfassung


125. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. März 1967 über den Geltungsbereich des Protokolls, betreffend das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Krieg, vom 17. Juni 1925

Nach Mitteilung der Regierung ...

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