Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. September 1985 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

Zusammenfassung


399. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. September 1985 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet:

§ 1. Die Landeshauptm...

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