Zusammenfassung
399. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. September 1985 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet:
§ 1. Die Landeshauptm...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
