Zusammenfassung
81. Bundesgesetz: Änderung des Gesetzes über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
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Auszug
Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974, mit dem das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 9. April 1873, RGBl.Nr. 70, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 196/1964, wird wie folgt geändert:1. Der § 1 hat zu lauten:„§ 1. Dieses Gesetz gilt für Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (Genossenschaften), wie für Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-,Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.Mitt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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