Bundesgesetz vom 16. Mai 1986 über Maßnahmen gegen die Verbreitung des erworbenen Immundefektsyndroms (AIDS-Gesetz)

Zusammenfassung


293. Bundesgesetz: Maßnahmen gegen die Verbreitung des erworbenen Immundefektsyndroms (AIDS- Gesetz)

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Mai 1986 über Maßnahmen gegen die Verbreitung des erworbenen Immundefektsyndroms (AIDS-Gesetz)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Ein erworbenes Immundefektsyndrom

(AIDS/Acquired Immune Deficiency Syndrome)

liegt vor, wenn 1. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechende ausreichende Hinweise auf einen bereits erfolgten Kontakt mit dem Virus LAV/HTLV III (Lymphadenopathie assoziiertes Virus/Human-T-Cell-Lymphotropic-

Virus III) vorliegen und zusätzlich 2. Krank...

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