Zusammenfassung
293. Bundesgesetz: Maßnahmen gegen die Verbreitung des erworbenen Immundefektsyndroms (AIDS- Gesetz)
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 16. Mai 1986 über Maßnahmen gegen die Verbreitung des erworbenen Immundefektsyndroms (AIDS-Gesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Ein erworbenes Immundefektsyndrom(AIDS/Acquired Immune Deficiency Syndrome)liegt vor, wenn 1. dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechende ausreichende Hinweise auf einen bereits erfolgten Kontakt mit dem Virus LAV/HTLV III (Lymphadenopathie assoziiertes Virus/Human-T-Cell-Lymphotropic-Virus III) vorliegen und zusätzlich 2. Krank...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links