Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft ?Österreichische Bundesbahnen? bei der ?EUROFIMA? (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird

Zusammenfassung


108. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" bei der "EUROFIMA" (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft ?Österreichische Bundesbahnen? bei der ?EUROFIMA? (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, geändert wird

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Das Bundesgesetz, mit dem ...

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