Zusammenfassung
85. Abkommen über die Gründung der "EUROFIMA" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial.
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Auszug
ABKOMMEN ÜBER DIE GRÜNDUNG DER ?EUROFIMA" Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
Nachdem das Abkommen über die Gründung der „EUROFIMA", Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial, samt Zusatzprotokoll, Unterzeichnungsprotokoll und Statuten, welche also lauten:
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der RepublikÖsterreich, des Königreichs Belgien, des Königreichs Dänemark, Spaniens, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs Norwegen, des Königreichs der Niederlande,der Portugiesischen Republik,Schwedens, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien,in der Erwägung, daß die Eisenbahnen ihre Aufgabe in der Gesamtwirtschaft nur dann erfüllen können, wenn sie in der Lage sind, die einer normalen Erneuerung und einer unum-gänglidien Modernisierung des rollenden Materials entsprechenden Investitionen durchzuführen;daß die Fortschritte, die bei der Standardisierung und bei der gemeinsamen Verwendung des Materials erzielt wurden,ihre logische Ergänzung in der Einführung eines Verfahrens zur internationalen Finanzierung der Materialeinkäufe finden;in der Erwägung, daß ein. solches Finanzierungsverfahren zur Festigung der Bemühungen auf technischem Gebiet um eine fortschreitende Integration der Eisenbahnen auf europäischer Ebene beizutragen vermag und diese Finanzierungsmethode sich auch besonders gut für genormte Fahrzeuge eignen würde, deren Eigentum leicht von einem zum anderen Landübertragen werden kann;in der Erwägung, daß die Deutsche Bundesbahn, die Nationale Gesellschaft der französischen Eisenbahnen, die Italienischen Staatsbahnen, die Nationale Gesellschaft der belgischen Eisenbahnen, die Schweizerischen Bundesbahnen, die Niederländischen Eisenbahnen, die Schwedischen Staatsbahnen, das Nationale Netz der Spanischen Eisenbahnen, die Nationale Gesellschaft der Luxemburgischen Eisenbahnen, die Jugoslawischen Eisenbahnen, die Portugiesische Eisenbahngesellschaft, die Österreichischen Bundesbahnen, die Dänischen Staatsbahnen, die Norwegischen Staatsbahnen vereinbart haben, die „Eurofima",Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial(im nachstehenden„Die Gesellschaft" genannt) zu gründen;in der Erwägung, daß die Gesellschaft sowohl nach ihrer Zusammensetzung als auch nach ihrem...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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