Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. November 1966, womit der Beschluß Nr. 19/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren nach Österreich und der Schweiz, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 254/1966), verlautbart wird

Zusammenfassung


255. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 19/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren nach Österreich und der Schweiz

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. November 1966, womit der Beschluß Nr. 19/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend einen Alternativsatz für die Zollsenkung bei gewissen Einfuhren nach Österreich und der Schweiz, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 254/1966), verlautbart wird

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 19/66

1 Anlage BESCHLUSS DES RATES Nr. 19/1966

(In der 29. Sitz...

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