Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969 und die Erleichterung seiner Anwendung

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717. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und die Erleichterung seiner Anwendung

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969 und die Erleichterung seiner Anwendung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Schweizerische Bundesrat in dem Wunsch, das Europäische Auslieferungsübereinkommen

— im folgenden als Übereinkommen bezeichnet — im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern,

sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck als ihre Bevollmächtigten ernannt:

der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn Erich Bielka-Karltreu, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik

Österreich in ...

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