Zusammenfassung
717. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und die Erleichterung seiner Anwendung
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Auszug
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969 und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Schweizerische Bundesrat in dem Wunsch, das Europäische Auslieferungsübereinkommen— im folgenden als Übereinkommen bezeichnet — im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern,sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck als ihre Bevollmächtigten ernannt:der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn Erich Bielka-Karltreu, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der RepublikÖsterreich in ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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