Zusammenfassung
35. Vertrag zwischen der Republik Osterreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und die Erleichterung seiner Anwendung
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Auszug
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969 und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland in dem Wunsch, das Europäische Auslieferungsübereinkommen— im folgenden als Übereinkommen bezeichnet — im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:Der Bundespräsident der ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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