Zusammenfassung
125. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlußes Nr. 2/60 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderungen der Beilagen zum Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
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Auszug
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Juni 1960, mit der der Beschluß Nr. 2/60 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Abänderungen der Beilagen zum Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 100/1960, verlautbart wird.
(Übersetzung.)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION DC 2/601 Anlage BESCHLUSS DES RATES Nr. 2/60(vom Rat in seiner 1. Sitzung am 11. Mai 1960 gefaßt)ABÄNDERUNG DER BEILAGEN ZUM ANHANG B Der Rat,Gestützt auf die Bestimmungen des Artikels 4Absatz 5 des Übereinkommens und Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Vorbereitenden Komitees vom 10. Mai 1960(Dokument EFTA 57/60 FINAL),Hat BESCHLOSSEN:1. Die Beilagen I, II, III und IV zum Anhang B des Übereinkommens werden gemäß Anlage zu diesem Beschluß abgeändert.2. Diese Abänderungen treten sofort in Kraft.3. Der Exekutivsekretär wird den Text dieses Beschlusses bei der Regierung Schwedens hint...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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