ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IM RAHMEN DES ERASMUS-PROGRAMMS

Zusammenfassung


37. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen des ERASMUS-Programms samt Anhängen sowie gemeinsamer Erklärung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IM RAHMEN DES ERASMUS-PROGRAMMS

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie gemeinsamer Erklärung wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

Im folgenden „Österreich" genannt, und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

im folgenden „Gemeinschaft" genannt,

beide im folgenden „Vertragsparteien" genannt,

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

Die Gemeinschaft hat das gemeinschaftliche         Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität von Hochschulstudenten, im folgenden „ERASMUS" genannt, verabschiedet.

Die Vertragsparteien haben ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit in diesem Bereich als Teil der umfassenderen Zusammenarbeit    zwischen    der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung mit dem Ziel, eine dynamische und homogene Entwicklung in diesem Bereich zu unterstützen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Österreich bei der Verfolgung der Ziele von ERASMUS im Rahmen des Netzwerkes einer hochschulübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den gesamten EFTA-Ländern stärkt die Wirkung der ERASMUS-Aktionen und erweiten die berufliche Qualifikation des Humankapitals in der Gemeinschaft und Österreich.

Die Vertragsparteien erwarten demzufolge einen beiderseitigen Nutzen von der Beteiligung Österreichs an ERASMUS.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem Bereich beinhaltet für beide Seiten die allgemeine Verpflichtung, durch zusätzliche Bemühungen die Studentenmobilität zu fördern,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen