EUROPÄISCHE CHARTA DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG

Zusammenfassung


357. Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 12 Abs. 2

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Auszug


EUROPÄISCHE CHARTA DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Österreich gemäß

Art. 12 Abs. 2 wird genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

(Übersetzung)

PRÄAMBEL Die Mitgliedstaaten des Europarates,

die diese Charta unterzeichnen,

In der Erwägung, daß es das Ziel des Europarates ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu wahren und zu verwirklichen;

In der Erwägung, daß eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles der Abschluß von Abkommen im Bereich der Verwaltung ist;

In der Erwägung, daß die lokalen Gebietskörperschaften eine der wesentlichen Grundlagen für jedes demokratische Regime sind;

In der Erwägung, daß das Recht der Bürger auf Mitwirkung in öffentlichen Angelegenheiten zu den demokratischen Prinzipien gehört, die al...

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