EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ADOPTION VON KINDERN

Zusammenfassung


314. Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern samt Vorbehalten Österreichs

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Auszug


EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ADOPTION VON KINDERN

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalten Österreichs wird genehmigt.

(Übersetzung)

PRÄAMBEL Die Mitgliedstaaten des Europarates,

die dieses Übereinkommen unterzeichnet haben,

In der Erwägung, daß es das Ziel des Europarates ist,

eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen,

um besonders ihren sozialen Fortschritt zu fördern;

In der Erwägung, daß zwar die Rechtseinrichtung der Adoption von Kindern in allen Mitgliedstaaten des Europarates besteht,

in diesen Ländern aber unterschiedliche Auffassungen

über die Grundsätze, die diese Rechtseinrichtung beherrschen sollten, sowie Unterschiede im Verfahren und in den Rechtswirkungen Vorhanden sind;

In der Erwägung, daß die Annahme gemeinsamer Grundsätze und einer gemeinsamen

Übung dazu beitragen würde,

die durch diese Unterschiede hervorgerufenen Schwierigkeiten zu beseitigen, und zugleich das Wohl der Adoptivkinder fördern würde,

Haben folgendes vereinbart:

TEIL I VERBINDLICHKEITEN AUS...

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