Zusammenfassung
206. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke samt Anhängen
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DEN ELEKTRONISCHEN DATENTRANSFER FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,
nachstehend „Österreich"genannt, und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,nachstehend „Gemeinschaft" genannt,zusammen nachstehend „Vertragsparteien"genannt —IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:Mit dem Beschluß87/499/EWG vom 5. Oktober 1987 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften ein Gemeinschaftsprogrammüber elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke in Handel,Industrie und Verwaltung, nachstehend„TEDIS-Programm" genannt,angenommen;Die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation,nachstehend „EFTA"...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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