ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DEN ELEKTRONISCHEN DATENTRANSFER FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE

Zusammenfassung


206. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke samt Anhängen

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER DEN ELEKTRONISCHEN DATENTRANSFER FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

nachstehend „Österreich"

genannt, und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

nachstehend „Gemeinschaft" genannt,

zusammen nachstehend „Vertragsparteien"

genannt —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

Mit dem Beschluß

87/499/EWG vom 5. Oktober 1987 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften ein Gemeinschaftsprogramm

über elektronischen Datentransfer für kommerzielle Zwecke in Handel,

Industrie und Verwaltung, nachstehend

„TEDIS-Programm" genannt,

angenommen;

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation,

nachstehend „EFTA"...

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