Zusammenfassung
176. Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) samt Vorbehalt der Republik Österreich
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Auszug
PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER EUROPÄISCHEN FERNMELDESATELLITENORGANISATION (EUTELSAT)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalt der Republik Österreich wird genehmigt.(Übersetzung)DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PROTOKOLLS:IM HINBLICK AUF dasÜbereinkommen und die Betriebsvereinbarung über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation(EUTELSAT), Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1985welche beide am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt wurden, und insbesondere auf die Artikel IV und XVII lit. c des Übereinkommens;ANGESICHTS DER TATSACHE,daß EUTELSAT am 15. November 1985 mit der Regierung der Französischen Republik ein Amtssitzabkommen geschlossen hat;IN DER ERWÄGUNG, daßdieses Protokoll den Zweck hat,die Verwirklichung der Ziele der EUTELSAT zu erleichtern und die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten;SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:Artikel 1Begriffsbestimmungen In diesem Protokoll haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:  a) „Übereinkommen" bezeichnet das am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation(EUTELSAT)einschließlich der Anlagen;b) „Betriebsvereinbarung"bezeichnet die am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Betriebsvereinbarung über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation(EUTELSAT) einschließlich der Anlagen;c) „Partei des Übereinkommens"bezeichnet einen Staat, für den das Übereinkommen in Kraft ist oder auf den es vorläufig angewendet wird;d) „Partei d...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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