PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER EUROPÄISCHEN FERNMELDESATELLITENORGANISATION (EUTELSAT)

Zusammenfassung


176. Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) samt Vorbehalt der Republik Österreich

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Auszug


PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER EUROPÄISCHEN FERNMELDESATELLITENORGANISATION (EUTELSAT)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalt der Republik Österreich wird genehmigt.

(Übersetzung)

DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PROTOKOLLS:

IM HINBLICK AUF das

Übereinkommen und die Betriebsvereinbarung über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation

(EUTELSAT), Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1985

welche beide am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegt wurden, und insbesondere auf die Artikel IV und XVII lit. c des Übereinkommens;

ANGESICHTS DER TATSACHE,

daß EUTELSAT am 15. November 1985 mit der Regierung der Französischen Republik ein Amtssitzabkommen geschlossen hat;

IN DER ERWÄGUNG, daß

dieses Protokoll den Zweck hat,

die Verwirklichung der Ziele der EUTELSAT zu erleichtern und die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

Begriffsbestimmungen In diesem Protokoll haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:  

a) „Übereinkommen" bezeichnet das am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Übereinkommen zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation

(EUTELSAT)

einschließlich der Anlagen;

b) „Betriebsvereinbarung"

bezeichnet die am 15. Juli 1982 in Paris zur Unterzeichnung aufgelegte Betriebsvereinbarung über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation

(EUTELSAT) einschließlich der Anlagen;

c) „Partei des Übereinkommens"

bezeichnet einen Staat, für den das Übereinkommen in Kraft ist oder auf den es vorläufig angewendet wird;

d) „Partei d...

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