Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. September 1968, womit die Beschlüsse Nr. 7, 8 und 9/1968 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 247/1968), verlautbart werden

Zusammenfassung


374. Kundmachung: Verlautbarung der Beschlüsse Nr. 7, 8 und 9/1968 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. September 1968, womit die Beschlüsse Nr. 7, 8 und 9/1968 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 247/1968), verlautbart werden

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 7/68

1 Anlage BESCHLUSS DES RATES Nr. 7/1968

(In der 24. gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 1968 gefaßt)

ALTERNATIVSATZ FÜR DIE ZOLL...

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