Zusammenfassung
19. Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.
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Auszug
VEREINBARUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE HANDELSSCHIEDSGERICHTSBARKEIT
Nachdem die Vereinbarung vom 17. Dezember 1962 über die Anwendung des Europäischen
Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, welche also lautet:(Übersetzung)Die Unterzeichnerregierungen der Mitgliedstaaten des Europarates,In der Erwägung, daß ein Europäisches Übereinkommen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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