VEREINBARUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE HANDELSSCHIEDSGERICHTSBARKEIT

Zusammenfassung


19. Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

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Auszug


VEREINBARUNG ÜBER DIE ANWENDUNG DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE HANDELSSCHIEDSGERICHTSBARKEIT

Nachdem die Vereinbarung vom 17. Dezember 1962 über die Anwendung des Europäischen

Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, welche also lautet:

(Übersetzung)

Die Unterzeichnerregierungen der Mitgliedstaaten des Europarates,

In der Erwägung, daß ein Europäisches Übereinkommen...

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