Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung


244. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kasachstan am 20. November 1995 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Handel...

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