Zusammenfassung
657. Bundesgesetz: EG-Amtshilfegesetz ? EG-AHG
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Auszug
Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz ? EG-AHG)
Der Nationalrat hat beschlossen.
EG-Amtshilfegesetz§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz findet Anwendung auf die Amtshilfe, die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig 1. bei der Erhebung der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen (direkte Steuern) und 2. bei der Erhebung der Umsatzsteuer und bei der Erhebung der Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke und auf Tabakwaren, soweit diese jeweils nicht als Eingangsabgaben erhoben werden (in...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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