Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG) geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird

Bundesgesetzblatt Nr. 33/2004, 27. April 2004Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Zusammenfassung


Änderung des EG-Amtshilfegesetzes - EG-AHG und Erlassung eines EU-Quellensteuergesetzes EU-QuStG

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG) geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird

33. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG) geändert wird und ein EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

Das EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel des EG-Amtshilfegesetzes lautet:

"Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern, bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungsprämien (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG)"

2. § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Dieses Bundesgesetz findet Anwendung auf die Amtshilfe, die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig1.bei der Erhebung der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen,2.bei der Erhebung der Versicherungssteuern und3.bei der Erhebung der Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke und auf Tabakwaren, soweit diese jeweils nicht als Eingangsabgaben erhoben werden,zur Durchführung der EG-Amtshilferichtlinie (Richtlinie Nr. 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern, bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungsprämien, ABl. EG Nr. L 336 vom 27.12.1977, S. 15, in der Fassung der Beitrittsakte Griechenlands, ABl. EG Nr. L 291 vom 19.11.1979, S. 17, der Richtlinie Nr. 79/1070/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979, ABl. EG Nr. L 331 vom ...

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