Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Jänner 1988 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

Zusammenfassung


82. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Jänner 1988 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben die Niederlande am 30. September 1987 ihre Annahmeurkunde zum Europäischen

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