Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

Zusammenfassung


198. Kundmachung: Harmonisierte Europäische Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 150

Abs. 1 der Maschinen-Sicherheitsverordnung – MSV, BGBl. Nr. 306/1994, wird die Neufassung des Anhanges 3 der MSV kundgemacht. Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung vom 6. Oktober 1995, BGBl. Nr. 667/1995, hinsichtlich der Z 1 (Anhang 3 der MSV).

Anhang 3 der MSV lautet:

„Anhang 3

zu § 5 Abs. 5

VERZEICHNIS DER HARMONISIERTEN E...

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