Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Erzeugerland, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 297/1962), verlautbart wird.

Zusammenfassung


329. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Erzeugerland, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Dezember 1962, womit der Beschluß Nr. 14/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Ausstellung von Ursprungszeugnissen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Erzeugerland, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 297/1962), verlautbart wird.

 

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 14/62

BESCHLUSS DES RATES Nr. 14/1962

(In der 24. Si...

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