Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Jänner 1961, mit der der Beschluß Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 14/1961) verlautbart wird.

Zusammenfassung


15. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Jänner 1961, mit der der Beschluß Nr. 23/1960 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 14/1961) verlautbart wird.

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASS...

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