Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. August 1961, mit der der Beschluß Nr. 8/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhangs C zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 211/1961) verlautbart wird.

Zusammenfassung


219. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 8/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges C zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. August 1961, mit der der Beschluß Nr. 8/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhangs C zum Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 211/1961) verlautbart wird.

(Übersetzung.)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 8/61

BESCHLUSS DES RATES Nr. 8/1961

(Vom Rat in seiner Sitzung am 15. März 1961

gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS C ZUM

ÜBEREINKOMMEN DER RAT hat,

gestützt auf...

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