Zusammenfassung
246. Bundesgesetz: Durchführung von Bestimmungen des Abkommens in Form eines Notenwechsels zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Änderung des Abkommens über die Einhaltung von Preisen und die Regelung der Einfuhr bestimmter Käse nach Österreich sowie des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz zur Änderung des Abkommens über die Einhaltung von Mindestpreisen bei der Einfuhr bestimmter Käse nach Österreich (Durchführungsgesetz betreffend Käsevereinbarungen mit der EWG und der Schweiz)
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Auszug
Bundesgesetz vom 7. Mai 1981 zur Durchführung von Bestimmungen des Abkommens in Form eines Notenwechsels zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Änderung des Abkommens über die Einhaltung von Preisen und die Regelung der Einfuhr bestimmter Käse nach Österreich sowie des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz zur Änderung des Abkommens vom 11. November 1977 über die Einhaltung von Mindestpreisen bei der Einfuhr bestimmter Käse nach Österreich (Durchführungsgesetz betreffend Käsevereinbarungen mit der EWG und der Schweiz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Zur Durchführung der Bestimmungen des Abs....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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