Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. Mai 1961, betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.

Zusammenfassung


130. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. Mai 1961, betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.

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