KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER EINEN EUROPÄISCHEN PLAN FÜR DIE STIMULIERUNG DER WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (SPES)

Zusammenfassung


290. Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über einen Europäischen Plan für die Stimulierung der Wirtschaftswissenschaften (SPES) samt Anhängen

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Auszug


KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT ÜBER EINEN EUROPÄISCHEN PLAN FÜR DIE STIMULIERUNG DER WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN (SPES)

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH,

nachstehend „Österreich" genannt,

und DIE EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

nachstehend „Gemeinschaft"

genannt,

beide nachstehend „Vertragsparteien"

genannt —

in Erwägung nachstehender Gründe :

Durch seine Entscheidung 89/118/EWG hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften,

nachstehend „Rat" genannt,

einen europäischen Plan für die Stimulierung der Wirtschaftswissenschaften

(1989—1992)

(SPES), nachstehend „Programm SPES" genannt, angenommen.

Die Vertragsparteien haben ein Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit abgeschlossen, das am 30. Juli 1987 in Kraft getreten ist.

Die Beteiligung...

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