Verordnung des Bundesministers für Umwelt über Beschränkungen oder ein Verbot von in der Europäischen Union beschränkten oder verbotenen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalien-EU-Anpassungs-Verordnung ? Chemikalien-EU-Anpassungs-V)

Zusammenfassung


169. Verordnung: Chemikalien-EU-Anpassungs-Verordnung ? Chemikalien-EU-Anpassungs-V

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Umwelt über Beschränkungen oder ein Verbot von in der Europäischen Union beschränkten oder verbotenen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalien-EU-Anpassungs-Verordnung ? Chemikalien-EU-Anpassungs-V)

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Chemikaliengesetzes (ChemG), BGBl. Nr. 326/1987, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 759/1992 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:

Verbot von Vinylchlorid

§ 1. (1) Das Inverkehrsetzen und die Verwendung von Vinylchlorid (1-Chlorethen), CAS 75-01-4,

als Treibgas für Aerosole sind verboten.

(2) Das Verbot des I...

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