Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. Oktober 1967, womit der Beschluß Nr. 9/1967 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend Waren, die von einem Zollager außerhalb der Zone versandt werden, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 358/1967), verlautbart wird

Zusammenfassung


359. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1967 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend Waren, die von einem Zollager außerhalb der Zone versandt werden

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. Oktober 1967, womit der Beschluß Nr. 9/1967 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation betreffend Waren, die von einem Zollager außerhalb der Zone versandt werden, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 358/1967), verlautbart wird

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 9/67

2 Anhänge BESCHLUSS DES RATES Nr. 9/1967

(In der 22. Sitzung am 6. Juli 1967 gefaßt)

WAREN, DIE VON EINEM ZOLLAGER AUS...

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