Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Juli 1970 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Zusammenfassung


217. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Juli 1970 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Nach Mitteilung des Generalsekret...

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