Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. September 1966, womit der Beschluß Nr. 7/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Zollrückvergütung, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 219/1966), verlautbart wird

Zusammenfassung


220. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 7/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Zollrückvergütung, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. September 1966, womit der Beschluß Nr. 7/1966 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Zollrückvergütung, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl. Nr. 100/1960, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 219/1966), verlautbart wird

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION EFTA/DC 7/66

BESCHLUSS DES RATES ...

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