EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES TERRORISMUS

Zusammenfassung


446. Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus

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Auszug


EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ZUR BEKÄMPFUNG DES TERRORISMUS

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Mitgliedstaaten des Europarats,

die dieses Übereinkommen unterzeichnen —

von der Erwägung geleitet,

daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen;

angesichts der wachsenden Besorgnis,

die durch die Zunahme terroristischer Handlungen verursacht wird;

in dem Bestreben, wirksame Maßnahmen zu treffen, damit die Urheber solcher Handlungen der Verfolgung und Bestrafung nicht entgehen;

überzeugt, daß die Auslieferung ein besonders wirksames Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist —

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Für die Zwecke der Ausl...

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