Zusammenfassung
24. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über prozeß- und exekutionsrechtliche Sonderbestimmungen für schutzwürdige Unternehmungen.
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. Dezember 1954, womit das Bundesgesetz vom 24. Juli 1946, BGBl. Nr. 161, über prozeß- und exekutionsrechtliche Sonderbestimmungen für schutzwürdige Unternehmungen abgeändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Bundesgesetz vom 24. Juli 1946, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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