Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Errichtung der Fachverbände und Fachgruppen (Fachorganisationsordnung ? FOO)

Bundesgesetzblatt, 30 September 1999 (Nr. 365/1999)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


365. Verordnung: Fachorganisationsordnung ? FOO

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Errichtung der Fachverbände und Fachgruppen (Fachorganisationsordnung ? FOO)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes, BGBl. I Nr. 103/1998, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Bundesministern für Finanzen und für Wissenschaft und Verkehr verordnet:

Zusammengeschlossene Fachverbände

§ 1. Im Bereich der Bundeskammer werden folgende Fachverbände durch einen Zusammenschluß

von bisher selbständigen Fachverbänden zu einem neuen errichtet:

1. Fachverband des Agrarhandels durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Landesproduktenhandels, des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, des Wein- und Spirituosengroßhandels und des Handels mit Leder, Häuten, Rauhwaren und Tapeziererbedarf, jedoch ohne den Handel mit Leder, Schuhzubehör, Sattler- und Tapeziererbedarf, umfassend:

a) Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,

b) Handel mit Futtermitteln,

c) Handel mit Düngemitteln,

d) Handel mit Saaten und Samen,

e) Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel,

f) Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,

g) Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen,

Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),

h) Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,

i) Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren),

j) Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und k) Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,

2. Fachverband der Bekleidungsgewerbe durch Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Hutmacher, Modisten und Schirmmacher, der Kleidermacher und der Mieder- und Wäschewarenerzeuger,

jedoch ohne Miederwarenerzeuger, umfassend:

a) Herrenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

b) Damenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),

c) Schulterpolstererzeuger,

d) Schnittzeichner,

e) Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung ausgenommen Schnittzeichnen,

f) Kleider- und Kostümverleiher,

g) Änderungsschneiderei,

h) Wäschewarenerzeuger,

i) Krawattenerzeuger,

j) Hutmacher,

k) Modisten,

l) Kunstblumenerzeuger,

m) Federnschmücker,

n) Sonnenschirm- und Regenschirmmacher und o) Wildbartbinder,

3. Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Handels mit Drogen, Pharmazeutika, Farben, Lacken und Chemikalien sowie des Parfümeriewarenhandels,

umfassend:

a) Arzneimittelgroßhandel,

b) Arzneimitteldepositeure,

c) Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,

d) Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren und e) Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,

4. Fachverband der Holzindustrie durch einen Zusammenschluß der bisherigen Fachverbände der Sägeindustrie und der holzverarbeitenden Industrie, umfassend die Unternehmungen der Holzindustrie insbesondere solche der a) Möbelindustrie,

b) Sägewerksunternehmungen,

c) Hobelwarenindustrie,

d) Leimholzindustrie,

e) Holzwerkstoffindustrie,

f) Parkettindustrie,

g) industrielle Bautischlereien,

h) Holzhaus- und Hallenbauindustrie,

i) Holzimprägnier- und -veredelungsindustrie,

j) Klavierindustrie,

k) Ski- und Sportartikelindustrie,

l) Rahmen- und Leistenindustrie,

m) Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,

n) Energieholzindustrie,

o) Altholzentsorgung,

p) Kork- und Korkwarenindustrie und q) sonstige holzverarbeitende Industrie,

5. Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels, durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Brennstoffhandels und des Mineralölhandels, umfassend Handel mit:

a) festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen,

b) Holzkohle,

c) Heizölen und Flüssiggas,

d) Treib- und Schmierstoffen und e) sonstigen Mineralölprodukten,

6. Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Molkereien und Käsereien und der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe,

umfassend:

a) Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln, soweit sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet sind,

b) gewerbliche Mineralwasser und Tafelwasserbetriebe (einschließlich der Abfüll- und Versandbetriebe),

c) Molkereien und Käsereien,

d) Be- und Verarbeiter von Milch, Milchprodukten und Milchinhaltsstoffen und e) Milchkäufer und 7.Fachverband der Tapezierer, Dekorateure und Sattler durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und der Tapezierer und Dekorateure, umfassend:

a) Tapezierer,

b) Dekorateure,

c) Bettwarenerzeuger,

d) Bettwarenreiniger,

e) Segelmacher,

f) Zelterzeuger,

g) Sonnenschutzanlagenhersteller (Jalousien, Rolladen, Markisen), soweit sie nicht zu den Tischlern oder zu den Schlossern gehören,

h) Sattler ei...

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