Zusammenfassung
4. Verordnung: 6. Fachgruppenordnungsnovelle - 6. FGO.-Nov.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Dezember 1954, mit der die Fachgruppenordnung neuerlich abgeändert wird (6. Fachgruppenordnungsnovelle ? 6. FGO.-Nov.).
Auf Grund des § 32 des Handelskammergesetzes,
BGBl. Nr. 182/1946, wird im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Inneres,für Unterricht, für soziale Verwaltung, für Finanzen,für Land- und Forstwirtschaft sowie für Verkehr und verstaatlichte Betriebe verordnet:Der Anhang zur Fachgruppenordnung, BGBl....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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