Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (Frauenförderungsplan BMGFJ)

Bundesgesetzblatt Nr. 193/2007, 6. August 2007Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Frauenförderungsplan BMGFJ

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (Frauenförderungsplan BMGFJ)

193. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (Frauenförderungsplan BMGFJ) Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, wird verordnet:

Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

§ 1. (1) Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten.

(2) Maßnahmen zur Frauenförderung sind von allen MitarbeiternInnen, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen.

(3) Der vorliegende Frauenförderungsplan gibt einen Rahmen vor, wie die Gleichstellung verwirklicht werden soll.

1. Hauptstück

Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

1. Ziele

§...

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