Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 480/2008, 19. Dezember 2008Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Änderung der Suchtgiftverordnung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird

480. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Z 2, 4 bis 7 und Abs. 2 des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2008, wird verordnet:

Die Suchtgiftverordnung - SV, BGBl. II Nr. 374/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 166/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 5 entfällt.

2. § 2 Abs. 1 und 2 lautet:

"(1) Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, der Erwerb und Besitz von Suchtgift ist, sofern die §§ 6, 7 oder 10a nicht anderes bestimmen, und unbeschadet allfälliger nach anderen Rechtsvorschriften erforderlicher Bewilligungen, nur nach Maßgabe einer Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und nur in der von dieser bewilligten Höchstmenge gestattet.

(2) Bewilligungen gemäß Abs. 1 dürfen, soweit Abs. 3 nicht anderes bestimmt, nur Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Herstel...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen