Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 9. Mai 1959, womit die Verordnung, betreffend die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen neuerlich abgeändert und ergänzt wird.
Bundesgesetzblatt Nr. 137/1959, 17. Juni 1959 › Verordnung (V)
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