Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 9. Mai 1959, womit die Verordnung, betreffend die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Bundesgesetzblatt, 17 Juni 1959 (Nr. 137/1959)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


137. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Verordnung, betreffend die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.

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Auszug


Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 9. Mai 1959, womit die Verordnung, betreffend die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen neuerlich abgeändert und ergänzt wird.

Artikel I.

Auf Grund der §§ 6 und 7 des Lebensmittelgesetzes 1951, BGBl. Nr. 239, wird von den Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau verordnet:

Die Bestimmungen der Verordnung vom 17. Juli 1906, RGBl...

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