Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. Feber 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Schönbühel-Aggsbach

Zusammenfassung


106. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Schönbühel-Aggsbach

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. Feber 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Schönbühel-Aggsbach

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetze...

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