Zusammenfassung
56. Bundesgesetz: Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Zur Besorgung der Geschäfte der Obersten Bundesverwaltung, die sich aus dem in §§ 2und 3 dieses Bundesgesetzes festge...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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