Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung.

Zusammenfassung


56. Bundesgesetz: Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung.

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Auszug


Bundesgesetz vom 1. Februar 1946 über die Errichtung eines Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Zur Besorgung der Geschäfte der Obersten Bundesverwaltung, die sich aus dem in §§ 2

und 3 dieses Bundesgesetzes festge...

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