Bundesgesetz vom 9. Februar 1949, betreffend Zustellungen im Bereich der Abgabenverwaltung.

Zusammenfassung


59. Bundesgesetz: Zustellungen im Bereich der Abgabenverwaltung.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz vom 9. Februar 1949, betreffend Zustellungen im Bereich der Abgabenverwaltung.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Anwendungsbereich des Gesetzes.

§ 1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die öffentlichen Abgaben des Bundes,

der Länder, der Stadt Wien, der Gemeindeverbände und der Gemeinden, ferner, soweit die Einhebung durch die Bundesfinanzverwaltung erfolgt, für die Beiträge an öffentliche Fonds und an Körperschaften des öffentlichen Rechtes.

Arten der Zustellung.

§ 2. Im Verfahr...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen