Zusammenfassung
59. Bundesgesetz: Zustellungen im Bereich der Abgabenverwaltung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 9. Februar 1949, betreffend Zustellungen im Bereich der Abgabenverwaltung.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Anwendungsbereich des Gesetzes.§ 1. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die öffentlichen Abgaben des Bundes,der Länder, der Stadt Wien, der Gemeindeverbände und der Gemeinden, ferner, soweit die Einhebung durch die Bundesfinanzverwaltung erfolgt, für die Beiträge an öffentliche Fonds und an Körperschaften des öffentlichen Rechtes.Arten der Zustellung.§ 2. Im Verfahr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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