Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge ?der Elektro-, Radio- und Fernsehtechniker" in Spalte 2 Kontingent K 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 1988, BGBl. Nr. 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


37. Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge der Elektro, Radio- und Fernsehtechnikerin Spalte 2 Kontingent K 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 1988, BGBl. Nr. 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Wortfolge ?der Elektro-, Radio- und Fernsehtechniker" in Spalte 2 Kontingent K 9 der Anlage zur Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 1988, BGBl. Nr. 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des B...

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