Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für den Studienversuch Fertigungsautomatisierung (Studienordnung Fertigungsautomatisierung)

Zusammenfassung


490. Verordnung: Studienordnung Fertigungsautomatisierung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Studienordnung für den Studienversuch Fertigungsautomatisierung (Studienordnung Fertigungsautomatisierung)

Auf Grund des § 13 Abs. 1 lit. b sowie des Abs. 4, 5 und 6 in Verbindung mit § 15 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 306/1992, wird verordnet:

Einrichtung

§ 1. (1) Der Studienversuch Fertigungsautomatisierung ist an der Technischen Universität Graz aufbauend ab dem Wintersemester 1992/...

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