Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. August 1986 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr

Zusammenfassung


438a. Verordnung: Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. August 1986 über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr

Auf Grund der §§ 12 und 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. (1) Für die Ausfuhr der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Waren mit Ursprungsland Österreich und Bestimmungs...

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